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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Studio KUB | Inh. Lisa Kubbos
Stand: März 2026

Diese AGB richten sich sowohl an Unternehmer (B2B, § 14 BGB) als auch an Verbraucher (B2C, § 13 BGB). Wo die Regelungen voneinander abweichen, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Studio KUB, Inh. Lisa Kubbos, Walburgisstr. 7, 40489 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern geschlossen werden.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.


§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern kein anderer Zeitraum angegeben ist.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Zusatzleistungen werden gesondert angeboten und berechnet.

(4) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Für Verbraucher gilt: Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss auf Anfrage zur Verfügung gestellt.


§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden gesondert berechnet.

(2) Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den folgenden Bereichen:

  • Markenstrategie und Beratung (Positionierung, Zielgruppenanalyse, Wettbewerbsanalyse, Messaging, Namens- und Claimentwicklung, Kommunikationsleitfaden)
  • Corporate Design (Logo-Entwicklung, Farbwelt, Typographie, Bildsprache, Styleguide, Geschäftsausstattung, Social Media Templates, Präsentationsvorlagen)
  • Website-Entwicklung (UX-Konzeption, Webdesign, technische Umsetzung in CMS-Systemen insbesondere WordPress, SEO-Grundoptimierung, Performance-Optimierung, Content Management, Einweisung und Übergabe)
  • Laufende Wartung, Pflege und Support digitaler Auftritte (Retainer)

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, fachkundige Dritte (Subunternehmer, Freelancer) zur Erfüllung des Auftrags einzusetzen. Dies befreit die Auftragnehmerin nicht von ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

(4) Die Auftragnehmerin darf bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Technologien einsetzen, sofern die Qualität der Ergebnisse dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Ergebnisse von der Auftragnehmerin inhaltlich verantwortet werden.


§ 4 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Dieser Paragraf gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(1) Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher die Auftragnehmerin (Studio KUB, Inh. Lisa Kubbos, Walburgisstr. 7, 40489 Düsseldorf, info@studio-kub.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die von ihm erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist.

(4) Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so hat er der Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der Leistung entspricht.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Auftragnehmerin den Vertrag vollständig erfüllt hat.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Materialien vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten.

(3) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen durch fehlende Freigaben verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

(4) Korrekturen und Freigaben sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung mit begründeten Mängelrügen, gilt die Leistung als abgenommen.

(5) Nachträgliche Änderungen des ursprünglichen Briefings können zu Mehrkosten führen, über die vorab informiert wird.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot individuell vereinbart. Mögliche Strukturen sind u.a.:

  • Festpreis mit Anzahlung und Restzahlung bei Abnahme
  • Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) mit monatlicher Abrechnung
  • Meilensteinbasierte Abrechnung bei größeren Projekten
  • Monatliche Pauschale bei Retainer-/Wartungsverträgen

(3) Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR. Gegenüber Verbrauchern gelten Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

(5) Aufwendungen für externe Dienstleistungen, Lizenzen, Stockmaterial, Hosting oder sonstige Fremdleistungen werden – sofern nicht im Angebot enthalten – nach Aufwand zum Selbstkostenpreis zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15 % weiterberechnet. Dies wird vorab kommuniziert.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.


§ 7 Fristen und Termine

(1) Liefer- und Fertigstellungstermine werden nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sonstige Termine sind unverbindliche Richtwerte.

(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen bei:

  • Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Maßnahmen
  • Verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers
  • Nachträglichen Änderungswünschen
  • Krankheit der Auftragnehmerin oder eingesetzter Dritter
  • Technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin

(3) Über Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.


§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vorlage schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen.

(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung ohne schriftliche Mängelrüge in Gebrauch oder lässt die Prüffrist ohne Reaktion verstreichen, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Die Auftragnehmerin hat das Recht auf zwei Überarbeitungsrunden pro Projektphase, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Korrekturen werden nach Zeitaufwand berechnet.

(4) Geringfügige Abweichungen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke (Designs, Konzepte, Texte, Code, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

(2) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den abgelieferten Arbeitsergebnissen für die im Angebot genannten Verwendungszwecke ein.

(3) Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (z.B. ausschließliches Recht, Recht zur Weiterveräußerung, Recht zur Bearbeitung durch Dritte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.

(4) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Sublizenzierung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

(5) Die Nutzungsrechte entstehen aufschiebend bedingt erst mit vollständiger Zahlung. Bis dahin ist eine Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung der erbrachten Leistungen nicht gestattet.

(6) Vorarbeiten, Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände, die nicht in der finalen Lösung verwendet werden, verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.

(7) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.

(8) Bei Beratungs- und Strategieleistungen verbleibt das Urheberrecht an erstellten Konzepten, Analysen und Dokumenten bis zur vollständigen Bezahlung bei der Auftragnehmerin. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Ergebnisse im eigenen Unternehmen.


§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten im vollen Umfang nur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit eine Beschränkung unzulässig ist.

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, unbeschränkt.

(2) Gegenüber Unternehmern: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts.

(3) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Auftragnehmerin haftet gegenüber Unternehmern nicht für:

  • Schäden durch vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte, unvollständige oder rechtsverletzende Inhalte
  • Schäden durch Änderungen Dritter an erbrachten Werken nach Projektabschluss
  • Datenverlust, sofern der Auftraggeber keine geeigneten Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat
  • Entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden durch Betriebsunterbrechung
  • Ausfälle von Servern, Hosting-Dienstleistern, CDNs oder sonstigen Drittanbietern
  • Sicherheitslücken in CMS-Systemen, Plugins oder Drittanbieter-Software, die nach Projektabschluss bekannt werden
  • Schäden durch nachträglich eingeführte gesetzliche oder technische Änderungen (z.B. DSGVO-Anpassungen, Browser-Updates)

(5) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass erstellte Websites bestimmte Suchmaschinenpositionen, Sichtbarkeiten oder Konversionsraten erzielen. SEO- und GEO-Leistungen sind Bemühungsleistungen ohne Erfolgszusage.

(6) Für Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen, haftet die Auftragnehmerin nicht. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter einschließlich Abmahnkosten und Anwaltsgebühren frei.

(7) Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in 12 Monaten ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 11 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich mit konkreter Beschreibung anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern begründen verspätet gerügte Mängel keine Gewährleistungsansprüche.

(3) Die Auftragnehmerin hat das Recht zur Nacherfüllung. Diese erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Neuerbringung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Rücktritt ist nur bei wesentlichen Mängeln möglich.

(4) Keine Mängel im Sinne dieser Regelung sind insbesondere:

  • Abweichungen vom Briefing, die auf unklaren oder widersprüchlichen Angaben des Auftraggebers beruhen
  • Inkompatibilitäten mit nicht spezifizierten Systemen, Browsern oder Endgeräten
  • Funktionsstörungen durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder durch Dritte
  • Technisch bedingte Einschränkungen der eingesetzten Plattformen und CMS-Systeme
  • Abweichungen, die gestalterisch bedingt und branchenüblich sind

§ 12 Kündigung

(1) Bei Projektverträgen ohne vereinbarte Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
  • Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
  • Nachhaltig gestörter Vertrauensbasis, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht

(3) Im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Grund – schuldet der Auftraggeber die Vergütung für alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig. Bereits geleistete Anzahlungen werden verrechnet; verbleibende Beträge werden zurückerstattet bzw. nachberechnet.

(4) Bei Retainer- und Wartungsverträgen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende in Textform. Laufende Monatsperioden werden vollständig berechnet.


§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, oder die einer Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.


§ 14 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin, die unter www.studio-kub.com/datenschutzerklaerung abrufbar ist.

(2) Sofern die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, handelt sie insoweit als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anfrage gesondert abgeschlossen.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Für Verbraucher gilt Abs. 1 nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewähren.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Auftragnehmerin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.


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